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Stellungnahme bzgl. der Unverträglichkeit des Vorhabens mit der aktuellen Leitbild der Stadt

Auch diese Stellungnahme ging uns zur Veröffentlichung zu - sie weist u.a. auf Widersprüche zwischen dem Bauvorhaben und dem veröffentlichten Leitbild der Stadt Ingelheim hin, zudem gibt es Änderungsvorschläge zugunsten des Wildbienen- und Reptilienschutzes.

 


Stadtverwaltung Ingelheim 26.07.2021

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

E-Mail stadtverwaltung@ingelheim.de





Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021




Sehr geehrte Damen und Herren,



im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Fragen und Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben unter Hinzuziehung des bis 2022 geltenden Leitbildes der Stadt Ingelheim (1):



In der Präambel zum Leitbild heißt es:

"Wir wissen um unsere historischen und landschaftlichen Schätze und gehen nachhaltig mit diesen Ressourcen um. Im Wissen um unsere Verantwortung für den Erhalt dieser Vielfalt verpflichten wir uns hiermit einem Leitbild für die zukünftige Entwicklung Ingelheims, das als Richtschnur für die Stadtpolitik dienen soll."


Ich frage Sie: Wissen wir wirklich um unsere landschaftlichen Schätze und deren Vielfalt? Wertschätzen wir den besonderen Lebensraum „Flugsandgebiet“? Sind wir ausreichend informiert?



Stadtgrün und Landschaft – Leitsatz (Auszug):

"Wir nutzen die Expertise von Verwaltung, wissenschaftliche Begleitung und Anwohner/innen, um Grünflächen in und um Ingelheim zu erhalten, zu erweitern und zu vernetzen. Wir berücksichtigen dabei die Bedürfnisse der wachsenden älteren Bevölkerung. Wir sorgen für ausreichende Angebote einer ortsnahen Erholung als wichtigen Wohlfühlfaktor für Bürger und Touristen. Wir unterstützen die touristische Vermarktungsstrategie zum Erhalt und Nutzen unserer Kultur- und Naturlandschaft. Das Biomassepotential aus der Landschaft wollen wir ökologisch verträglich nutzen."


Ich frage Sie: Nutzen wir die Expertise der Wissenschaftler und Anwohnenden, um Grünflächen zu erhalten, erweitern und zu vernetzen? Schafft dieses Bauvorhaben ein Plus an ortsnaher Erholung (Wohlfühlfaktor) für Bürger und Touristen? Unterstützt dieses Bauvorhaben im Naturschutzgebiet die touristischen Vermarktungsziele zum Erhalt und Nutzen unserer Kultur- und Naturlandschaft?



Stadtgrün und Landschaft - Strategische Ziele (Auszug):

"Eine qualifizierte Grünplanung ist integraler Bestandteil der Bauleitplanung und bei der Weiterentwicklung der Stadtteile. Er definiert darüber hinaus extensiv bewirtschaftete Flächen im Innenbereich und gestaltet Vernetzungsstrukturen untereinander und zu den angrenzenden Naturräumen."


Ich frage Sie: Vernetzen wir Naturräume oder zerstückeln, verinseln, zersiedeln und versiegeln wir sie nicht eher mit diesem Bauvorhaben?



Am Ende von Seite 1 der Begründung des Bebauungsplans heißt es: „Die Stadt hat großes Interesse, die Nutzung als Freizeitgelände an diesem Standort beizubehalten.“



Das IBM-Freizeitgelände wurde extensiv genutzt, die Nutzung beschränkte sich auf das Gelände selbst und trug damit wenig Störung in das umgebende FFH-Gebiet. Die Lage mitten im Natur- und Vogelschutzgebiet ist unvereinbar mit intensiver Nutzung.

Das Privatgrundstück hat mehrere unversiegelte, schwach bewachsene, besonnte Sandflächen (2). Solche Stellen nutzen Stechimmen gerne als Nistplatz. Sie sollten nicht überbaut werden. Über die Hälfte der heimischen Wildbienenarten gelten als gefährdet. Die Stechimmenvielfalt ist vermutlich ähnlich wertvoll wie im Umfeld der „Ingelheimer Dünen und Sande“ und sollte untersucht werden. Auf dem südlichen Sportplatz liegt außerdem ein ca. 1,60 m hoher Sand- oder Erdhaufen (3), ein attraktiver Stechimmennistplatz, der regelmäßig für Bruthöhlenbau genutzt werden dürfte.



Ein Vergleich zwischen Luftbild und Bebauungsplan zeigt, dass die Flächenversiegelung steigen soll: Wohnbebauung, Stallungen, Restaurant, tiermedizinische Behandlung. Das ist kein naturverträgliches Konzept ( Hindernisparcours und Galoppierbahn auch nicht).

Eine solche Anlage verursacht Emissionen weit über das Privatgrundstück hinaus. Ich halte ein Lärmgutachten für dringend erforderlich, um das Ausmaß der geselligen, gastronomischen Nutzung abzustecken, die Größe und Häufigkeit der Turnierveranstaltungen zu erfragen und den täglichen Versorgungs- und Entsorgungsverkehr der Dienstleister, der An- und Abfahrten der Kundschaft und Besuchermengen zu benennen und damit bewerten zu können.



Auf Seite 8 der Begründung heißt es:

„Der nördlich des Plangebiets verlaufende Wirtschaftsweg bleibt bestehen und eignet sich als zusätzliche Erschließung.“

Ich meine nicht, dass sich der Wirtschaftsweg an der Nordseite für eine zusätzliche Erschließung eignet, im Gegenteil: An den Grundstücksrändern sollen die – von der Binnenfläche vertriebenen – Mauereidechsen Ersatzlebensraum finden. Sie würden durch künftigen Erschließungsverkehr vermehrt plattgefahren, da sie für ihre Nahrungssuche künftig diesen Weg queren werden.



Ich meine, der Bebauungsplan steht nicht nur im Widerspruch zum städtischen Leitbild, das Vorhaben vernichtet aus Unkenntnis oder aus Geringschätzung heimische Artenvielfalt.



Eine weitere nachteilige Veränderung: Die Gebäudeansammlung inmitten des Naturschutzgebiets erschwert die Passage für Tierarten von Ost nach West bzw. erzwingt deren Wanderung um das Grundstück herum. Dieser Hindernislauf würde die Verarmung und Entwertung des Naturschutz–gebietes westlich der Lennebergstraße vorantreiben. Weg-Varianten 1 und 3 würden dessen Isolation besiegeln. Bei der planerisch harmlos daherkommenden Variante 2 wird nicht deutlich gemacht, dass die Magnetwirkung der Reitsportanlage und Turniere und der damit verbundene Verkehr (aus und in Richtung AS Heidesheim, in Kombination mit der starken Nutzung der L422 in beiden Richtungen) eine deutliche Verbreiterung der L422 (Abbiegespuren für lange Pferdetransporter) mit weiterem Verlust von Naturschutzflächen südlich der L422 erzwingen würde.



Mit freundlichen Grüßen



(Unterschrift)



 


 

1 https://www.ingelheim.de/fileadmin/Content/Leben___Soziales/Leitbild/Formulare_Downloads/leitbild-2022.pdf

2 im Luftbild in Rot eingekreist

3 im Luftbild unterster roter Kreis

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