Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Einwendungen zum oben genannten Vorhaben:
1. Nicht nur der an das ehemalige IBM-Gelände angrenzende Lennebergwald beherbergt schützenswerte Flora und Fauna, sondern auch die Fläche besagten Gebietes. Wertet man den Vorteil des Geländes als Naturschutzgebiet, das bedrohten Arten Heimat und Schutz bietet und insofern durchaus als Ergänzung des Schutzauftrages des Lennebergwaldes angesehen werden kann, erscheint eine Verkleinerung, Mehrbelastung oder Umgestaltung dieses Gebietes als Reitanlage nicht nur als unangemessen:
a) Es existiert bereits eine Reitanlage in der Nähe des ehemaligen IBM-Geländes im Budenheimer Weg, Heidesheim am Rhein. Insofern erscheint bereits der zusätzliche Bedarf einer weiteren Reitanlage, wenn bereits im Budenheimer Weg eine solche existiert, als fraglich. Außerdem existieren weitere Reitanlagen u.a. in Budenheim und bei Schwabenheim, zudem am Westerhaus in Ingelheim.
Durch eine weitere Reitanlage ist eine Zunahme von Reiter:innen im angrenzenden Wald wahrscheinlich. Es findet also eine Mehrbelastung der Waldwege statt. Laut offiziellen Daten des Landes Rheinland-Pfalz bietet der Lennebergwald jährlich einer Million Besucher:innen des Waldes eine Möglichkeit der Erholung. Eine Mehrbelastung des Waldes und seiner Wege stellt also auch in Anbetracht derjenigen, denen als Erholungsmöglichkeit „nur“ das kostenfreie Spaziergehen zur Verfügung steht, eine sozial unverträgliche und damit unfaire Belastung dar. Folglich hätte die Erholung der jährlich eine Million Besucher:innen des Waldes gegenüber dem Hobby vergleichsweise weniger das Nachsehen, sodass das Wohl einer vergleichsweise geringeren Anzahl von Reitsportler:innen dem Wohl der Allgemeinheit vorangestellt wird und das Vorhaben insgesamt schlicht unverhältnismäßig erscheint.
b) Neben naturschutzrechtlichen Bedenken wirkt das Bauvorhaben in Anbetracht der Umstände umso dramatischer, wenn die Flächen des Landes Rheinland-Pfalz ohnehin schon intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Wieso ein Gebiet mit entsprechend schützenswerten Arten bei ausreichendem Angebot für Reitsportler:innen in nächster und auch näherer Umgebung weichen soll ist unverständlich.
2. Ferner möchte ich auch auf nicht nur mögliche, sondern wahrscheinliche Immissionen hinweisen, die eine Belastung für Anwohner:innen, Besucher:innen des Waldes und der Umwelt allgemein darstellen:
a) Rheinland-Pfalz leidet aufgrund zu geringen Niederschlags unter anhaltenden Dürren. Insofern scheinen besonders im Sommer Geruchsimmissionen für Anwohner:innen und Besucher:innen des Lennebergwaldes kaum vermeidbar zu sein.
b) Bezüglich möglicher Lärmbelastungen sollte im Vergleich die Reitanlage im Budenheimer Weg, Heidesheim am Rhein und vor allem dessen Standort berücksichtigt werden. Der Budenheimer Weg beherbergt (auch) Gewerbe und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Bahngleisen.
Hier befindet sich in unmittelbarer Nähe des ehemaligen IBM-Geländes ein Wohngebiet. Direkt an den Haustüren mancher Anwohner:innen führt die einzige Straße vorbei, die zum IBM Gelände führt. Eine Beeinträchtigung wie die durch eine zusätzliche Reitanlage erscheint nicht nur in Anbetracht potentieller Besucher:innen des Waldes rücksichtslos, sondern insbesondere für die Anwohner:innen im in direkter Nähe gelegenen Wohngebiet.
Somit ergibt sich etwa bzgl. der Reitanlage im Budenheimer Weg eine Immissionsbelastung, die in Anbetracht der Gebietsnutzung für mögliche direkte Anwohner:innen zumutbar ist. Nicht jedoch, wenn eine Reitanlage in unmittelbarer Nähe zu einem reinen Wohngebiet entstehen soll.
3. Zusammenfassend ist zu sagen, dass in der Stadt Ingelheim, insbesondere auch in dem von mir bewohnten Stadtteil Heidesheim am Rhein, zahlreiche Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Dies hat sich seit der Eingemeindung nicht geändert. Insofern scheint auch der Stadt Ingelheim der Naturschutz ein wichtiges Anliegen zu sein. Das Opfern eines FFH-Gebiets, anstatt das geplante Vorhaben einzustellen, widerspricht dem offensichtlichen Naturschutzgedanken der Stadt Ingelheim - wenn vor allem der Bedarf an Reitanlagen durch bereits vorhandene Angebote mehr als gedeckt ist.
Insbesondere erscheint in Anbetracht der zunehmenden katastrophalen Umweltprobleme nicht nur die Beeinträchtigung eines solchen schützenswerten Gebietes bedenklich, sondern auch, warum die Stadt Ingelheim ein solches Projekt derart forciert, welche weiteren Interessen in dieses Vorhaben mit einfließen und warum zu rechtfertigen versucht wird, dass der Naturschutz mit derartigem Nachdruck vernachlässigt wird.
(Unterschrift)
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