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Sachstand betr. ausgebrachtes Fremdmaterial, Besucherlenkung

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Bürgerinitiative,


wir möchten euch / Ihnen noch einen Überblick geben über unsere Aktivitäten zum Thema ausgebrachtes Fremdmaterial auf den FFH-Flächen des Investors Richter in den Uhlerborner Sanden. Hier eine Zusammenfassung der Ereignisse, Untersuchungen usw.:

  • Anfang Februar erhielten wir von Anwohnern Informationen über ausgebrachtes Fremdmaterial d.d. Pächter des Reiterhofes Schmidt in Uhlerborn.

  • Die BI hat die Flächen und das ausgebrachte Material in Augenscheinnahme genommen und Proben des Materials sichergestellt. Eigene Untersuchungen des Materials (Nitrat, Siebanalysen, usw.) wurden durchgeführt und eine professionelle Untersuchung (Chlorid, Stickstoff, GC/MS) in Auftrag gegeben.

  • Die Untere und Obere Naturschutzbehörde, sowie die Untere Landwirtschaftsbehörde wurden informiert.

  • Es gab Begehungen und Gespräche von Herrn Arnold (UNB) mit Frau Richter, ebenso von Herrn Arnold mit Frau Entenmann

  • Man hat gesehen, das biotop-zerstörende Eingriffe gemacht wurden.

Sachstand: Der Verwalter hat eigenmächtig die Sandauflagen einer Reitanlage, die mit Pferdekot vermischt waren, auf die Flächen ausgebracht. Soweit möglich hat der Verwalter das Material zweimal abgetragen und das verbliebene Material in den Boden eingearbeitet. Zukünftige Verwendung der Flächen: Frau Richter sagt zu, dass auf diese Flächen keinerlei Material mehr ausgebracht wird, die Flächen ungedüngt bleiben werden. Es soll max. zweimal im Jahr streifenweise gemäht werden und das Mahdgut ungepresst zur Pferdeverfütterung abtransportiert werden. Falls weiteres Material ausgebracht würde, wird die UNB Maßnahmen ergreifen. Gekürzte Bewertung der Oberen Naturschutzbehörde (SGDSüd), die wir in allen Punkten nachvollziehen können und die sich auch mit unseren Recherchen deckt: A. Das ausgebrachte Material (Sand-Pferdedung-Gemisch) ist nach dem Nutzungsende als Abfall angefallen. Ein kostengünstiger Entledigungswille auf einer Grünfläche steht im Vordergrund. B. Das aufgebrachte Material ist nährstoffarm (< 1,5%N). Die Düngemittelverordnung schließt Abfallsande aus. Damit kann das Material nicht als Dünger angesehen werden. C. Es erfolgte eine sogenannte Eigenverwertung. Dabei gilt § 12 Bundesbodenschutzverordnung. Ein Nutzen für den Naturhaushalt in NSG Lennebergwald ist in diesem Fall nicht zu erkennen. D. NSG Lennebergwald-Verordnung: Nach §4 Nr.19 der Schutzverordnung ist es verboten, "feste Abfälle abzulagern und einzubringen". E. Es handelt sich hier um einen ungefährlichen sandigen Abfall aus einem Pferdehaltungsbetrieb, der in diesem Naturschutzgebiet nicht hätte ausgebracht werden dürfen.

Wer weitere Informationen haben möchte, kann diese gerne von uns erhalten.

Bei der Begehung mit Herrn Arnold (UNB, Kreisverwaltung) wurde auch thematisiert, in welchem katastrophalen Schutzstatus, die letzten hier noch verbliebenen hochwertigen, artenreichen Flugsand-Biotope sind: Keine Beschilderung, keine Besucherlenkung.

Belastung und Beschädigung durch unachtsame Besuchernutzung: Die hochwertigen Flächen werden kreuz und quer begangen, illegal Gartenabfälle abgelagert, Hunde graben und hinterlassen Löcher, sowie ihre Exkremente in nicht unerheblicher Menge.

Es wurde zugesagt, dass die Kreisverwaltung eine Besucherlenkung mit entsprechenden Infotafel zu den Biotopen finanzieren wird. Erste Gespräche hierzu wurden mit dem Ingenieurbüro RÖB (Worms) und dem Revierförster Dorschel geführt. Der Zweckverband Lennebergwald, der einige Flächen in diesem Bereich besitzt, begrüßt die Maßnahmen ebenso. Mit einigen Besitzern der Flächen wurde Kontakt aufgenommen, andere sind schwer ausfindig zu machen. Es gilt jetzt zunächst diese hochwertigen Steppenrasen vor der weiteren Zerstörung zu schützen.

Viele Grüße vom Dünenteam Elke Entenmann P.S. Wir werden demnächst für interessierte Unterstützer:innen einen Frühlingsrundgang d.d. Uhlerborner Sand anbieten. Dabei können wir natürlich auch noch mal diese Geschichte diskutieren.

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