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Stellungnahme bzgl. Zukunftsgestaltung und politischen Grundsatzfragen

Auch diese Verfasser haben uns Ihre Stellungnahme zur Veröffentlichung überlassen. Sie befürchen zunahmenden Stress auf den ohnehin schon überlasteten Lennebergwald und verstehen nicht, wieso Projektalternativen nicht erwogen werden. Sie appellieren an die Vernunft der Politik, zukunftsgerechte Entscheidungen zu treffen.

 

(Verfasser)


Ingelheim-Heidesheim, 22. 7. 2021


Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

E-Mail stadtverwaltung@ingelheim.de


Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,

bei der Bauleitplanung zum o.g. Vorhaben soll die Öffentlichkeit frühzeitig gehört werden. Von dieser Möglichkeit machen wir hiermit Gebrauch und möchten erhebliche Bedenken gegenüber dem Bauvorhaben äußern.


In einer Zeit, in der der Klimawandel deutlich spürbar ist, wäre die Ermöglichung eines solchen Bauvorhabens ein eklatanter Anachronismus. Tag für Tag sehen wir bei unseren Spaziergängen, wie sehr der Lennebergwald unter den aktuellen Klimabedingungen und schädlichen Umwelteinflüssen leidet; wie er ums Überleben kämpft. Da erscheint es absolut unverständlich, wie man die Genehmigung einer gewerblichen Großreitanlage mit einhundert Pferden - am Waldrand und zudem in einem Naturschutzgebiet - überhaupt in Erwägung ziehen kann! Die negativen Folgen für den Wald und die Naturschutzgebiete am Waldrand wären beträchtlich. Neben der Vernichtung wertvoller Naturflächen durch Bau und Erschließung der Anlage geriete der Wald dauerhaft verstärkt unter Druck durch ausreitende Pferde und zusätzlichen Verkehrslärm von zu- und abfahrenden Besuchern des Geländes (der Verkehr auf der stark frequentierten L 422 und der A 60 setzt den Wald auch so schon unter einen Dauerlärmpegel). Eine ökologisch verantwortungsvoll handelnde Politik darf diese Verschlechterungen nicht zulassen, zumal der Lennebergwald eines der wenigen Waldgebiete im sonst waldarmen Rheinhessen ist.


Der Investor ist bereits im Besitz einer Reitanlage im Budenheimer Weg und ist Eigentümer zahlreicher Gewerbeflächen. Warum baut er nicht dort den bestehenden Reiterhof aus? Durch den Abriss maroder Lagerhallen und die Entsiegelung von Flächen könnte er Platz für Wiesen und Weiden schaffen. Den bestehenden Reiterhof und das Gewerbegebiet könnte er dadurch ökologisch aufwerten. Stattdessen soll zugelassen werden, dass er für eine neue Anlage die wertvollen Dünenbereiche in Uhlerborn zerstört und der Wald noch mehr unter Stress gerät? - Das ist für uns nicht nachvollziehbar.


Sicherlich sind Ihnen die Argumente des Umweltschutzes gegen das Bauvorhaben mittlerweile hinreichend bekannt; wir möchten sie dennoch kurz anführen:


  • Negative Auswirkungen auf die europaweit einzigartigen Biotope des FFH-Gebietes Kalkflugsande zwischen Mainz und Ingelheim.

  • Unzulässige Verschlechterungen des Erhaltungszustandes der Biotope und Arten in diesem EU-Vogelschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat.

  • Zerstörung der Sandbiotope sowie erhebliche Störungen des Naturhaushaltes und der Biodiversität.

  • Verstoß gegen die Ziele der Landesverordnung vom 22.12.2008 über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten. Hier sind für das Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim folgende Erhaltungsziele formuliert: „Erhaltung oder Wiederherstellung einer Biotop- und Strukturvielfalt mit Sandrasen, Kalkmagerrasen, Silbergrasfluren, artenreichen Wiesen, offenen Dünen und Trockenwäldern, auch für seltene Pflanzen wie die Sand-Silberscharte.“ (Erhaltungsziele in FFH-Gebieten).

  • Verstoß gegen § 26 Bundesnaturschutzgesetz: Landschaftsschutzgebiete dienen „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten“.

  • Eine Reitanlage dieser Kategorie zerstört nicht nur die auf der Fläche vorhandenen Biotope, sondern darüber hinaus auch die FFH-Flächen in der Umgebung.


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für uns ist die Behandlung des Naturschutzes im Lennebergwald im Bezug auf das Bauvorhaben eine Schlüsselfrage: Verfolgen Stadtrat und Verwaltung mit ihren politischen Entscheidungen eine vorwärts gewandte, nachhaltig orientierte Politik mit dem Fokus auf Klima- und Umweltschutz? Auch im Sinne zukünftiger Generationen? Oder sind die Beschlüsse, die Sie treffen, rückwärtsgewandt und basieren ausschließlich auf finanziellen Überlegungen oder individuellen wirtschaftlichen Interessen?


Die Genehmigung des Bauvorhabens kann nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Lebensqualität künftiger Generationen sein. Sehen Sie bitte davon ab!


Mit freundlichen Grüßen,


(Unterschrift)



 

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