Auch dieser Unterstützer überlässt uns seine Stellungnahme zur Veröffentlichung..
(Verfasser)
04.07.2021
An die
Stadtverwaltung Ingelheim (per Mail an stadtverwaltung@ingelheim.de)
Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Reitanlage an der Mainzer Landstraße" im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit vielen Jahrzehnten habe ich unter anderem zu den Sandgebieten zwischen Mainz und Ingelheim Grundlagendaten erhoben, die zum großen Teil auch publiziert sind. Die Publikationen finden sich überwiegend in den Zeitschriften „Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz“ (vormals „Naturschutz und Ornithologie in Rheinland-Pfalz“), „Mainzer Naturwissenschaftliches Archiv“ sowie im vierbändigen Grundlagenwerk zur rheinland-pfälzischen Avifauna „Die Vogelwelt von Rheinland-Pfalz“, an der ich xxxxxxxxx mitgewirkt habe. Aufgrund dieser Datenerhebungen glaube ich in der Lage zu sein, die extrem hohe faunistische Bedeutung des Planungsgebietes an der Uhlerborner Düne angemessen beurteilen zu können.
Ich halte die geplante Reitanlage aufgrund der äußerst schutzwürdigen faunistischen und floristischen Vorkommen für in keiner Weise vertretbar und daher aus naturschutzfachlicher Sicht für nicht genehmigungsfähig. Die Planung steht in krassem Widerspruch zum europäischen Naturschutzrecht, das dieses Gebiet mit Bedacht in das europäisch konzipierte Netz „natura 2000“ aufgenommen hat. Dies bedeutet für die kommunalen Entscheidungsträger die Verpflichtung, allen Verschlechterungen des Erhaltungszustandes des Gebietes und seiner Zielarten entgegenzuwirken und Optimierungen umzusetzen, wo immer sie möglich sind.
Die faunistisch und botanisch äußerst hohe Bedeutung sollte den Naturschutzabteilungen der Verwaltung hinlänglich bekannt sein. Kurz zusammen gefasst besteht sie aus den Elementen
Unverzichtbarer Bestandteil der Mainzer Sandflora
Vorkommen zahlreicher seltener und z. T. extrem bedrohter Insektenarten
Vorkommen streng geschützter Vogelarten, die auch im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als schutzwürdig definiert sind.
Diese Kombination äußerst wertvoller Schutzgüter macht es in Verbindung mit dem genannten Verschlechterungsverbot und dem Optimierungsgebot nötig, die geplante Reitanlage abzulehnen. Die Erhaltung der postglazialen Dünenlandschaft, die in Deutschland einen extrem seltenen Habitattyp darstellt, ist von europaweitem, bundesweitem und überregionalem, also deutlich mehr als lokalem Interesse. Sie stellt für die Allgemeinheit gegenüber den wirtschaftlichen Bedarfen eines einzelnen Investors eindeutig das sehr viel höherwertige Gut dar.
Statt auf dem ehemaligen IBM-Freizeitgelände die Anlage zu genehmigen, besteht hier eine hervorragende Gelegenheit, dem Optimierungsgebot des europäischen Naturschutzrechts nachzukommen. Es besteht die wunderbare Chance, dieses Gelände für die Dünenvegetation und die sie bewohnenden Tierarten zur Verfügung zu stellen und sie entsprechend den Habitatansprüchen zu entwickeln. Zudem muss beachtet werden, dass die noch vorhandenen Dünenreste ihren Wert unter anderem aufgrund der Nährstoffarmut des Sandbodens haben. Eine Reitanlage im Gebiet würde diese Habitatqualität durch den zu erwartenden Nährstoffeintrag unweigerlich stark beeinträchtigen, also die Schutzflächen in der Umgebung der Anlage auch dadurch erheblich verschlechtern.
Aus all diesen Gründen stünde eine Genehmigung in starkem Widerspruch zu Geist und Buchstabe des Naturschutzrechtes. Deshalb ist die geplante Anlage aus naturschutzfachlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Die Stadt Ingelheim sollte sich hier ihrer Verantwortung bewusst sein und in ihrer Entscheidung klar die Priorität auf die Erhaltung und Verbesserung eines unserer wertvollsten Naturlebensräume legen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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