Wir stellen fest, dass die Planungen zur Verkehrserschließung des Areals unvollständig sind und fragen, wie eine angemessene und kritische Beteiligung der Öffentlichkeit unter diesen Umständen sichergestellt werden soll. Auch fragen wir, ob womöglich bestimmte Varianten präferiert werden, ohne dass alle zugehörigen Begleitumstände offen kommuniziert werden.
(Verfasser)
Stadtverwaltung Ingelheim
Rathaus
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim
Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“
Vorentwurf vom 24.06.2021
Stellungnahme Nr. 7
Bezug: Begründung des Bebauungsplans Abschnitt 5.4 Verkehrliche und Technische Erschließung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Fragen zum oben genannten Vorhaben:
Der im Bezug genannten Unterlage ist zu entnehmen, dass „die äußere Erschließung des Plangebiets ... noch nicht abschließend geklärt“ ist. In der Texlichen Festsetzung gibt es zur Erschließung keine Angaben. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplan ist damit unvollständig und der Übersichtsplan auf Seite 8 der Begründung mit drei unterschiedlichen Varianten schafft auch keine Klärung. Die Unklarheit betrifft sowohl die Anwohner in der Lennebergstraße mit den Varianten 1 und 3 als auch die Umweltverbände mit Variante 2, das heißt
die Öffentlichkeit ist in ihren Möglichkeiten zur Stellungnahme eingeschränkt.
Wann soll eine Entscheidung über die Erschließung getroffen werden?
Wie wird nach der Entscheidung eine Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht?
Im Masterplan auf Seite 4 der Begründung wird eindeutig die Variante 1 geplant.
Gibt es eine Vorentscheidung für Variante 1, die bisher nicht kommuniziert wurde?
Warum wird diese Variante immer noch diskutiert, obwohl sie aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist?
Wurde von der zuständigen Behörde eine Ausnahme erteilt oder in Aussicht gestellt?
Wie begründet die Stadt Ingelheim, dass in Variante 1 ein ca. 400 m langer und mindestens 10 m, im Süden mindestens 30 m breiter Streifen Naturschutzgebiet ohne den geringsten Nutzen für die Bevölkerung geopfert wird?
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 14. Juni 2021 äußerte sich das Ratsmitglied Martin Weidmann sinngemäß wie folgt: „Wenn das Projekt fällt, ... wird klar, dass die Anwohner vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt werden, wenn die Lennebergstraße ausgebaut wird“.
Wie ist diese Aussage zu verstehen?
Ihren Antworten sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
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