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Stellungnahme bzgl. Interessenslage der Stadt

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Auch diese interessante Stellungnahme wurde uns von einer Unterstützerin zur Veröffentlichung überlassen ... sie hinterfragt die Interessenslage der Stadt Ingelheim.


 

(Verfasser)




Stadtverwaltung Ingelheim Datum 11.07.2021

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

E-Mail stadtverwaltung@ingelheim.de




Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021



Sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen und Fragen zum oben genannten Vorhaben:

Laut Bebauungsplan hat die Stadt Ingelheim „großes Interesse, die Nutzung als Freizeitgelände an diesem Standort beizubehalten“ (2 Anlass und Ziel der Bebauungsplanung Seite 1).



Hierzu folgende Anmerkungen:


Um den gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Stadtrat der Stadt Ingelheim eine ausgewogene Entscheidungsfindung zum Bebauungsplan zu ermöglichen, ist eine ausgewogene und vorausschauende Überprüfung des Vorhabens nach unterschiedlichen Kriterien notwendig mit dem Ziel, dass das Vorhaben eine befriedigende öffentliche Akzeptanz findet. Im Entscheidungsfindungsprozeß ist zudem bei Interessenskonflikten naturschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und Allgemeingütern wie Natur, Boden, Luft ein hoher Stellenwert zuzuordnen. Im Grundgesetz ist die Eigentumsverpflichtung festgeschrieben (Artikel 14 (2) : „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“)


Der vorliegende Bebauungsplan und das Betriebskonzept des Vorhabens deuten auf ein exklusives privat-gewerbliches Nutzungskonzept hin, das mit dem früheren breitensportlich ausgerichteten Konzept der IBM (mit darauf gründendem Sondernutzungsrecht) wenig gemein hat.


Auffällig bei diesem Bebauungsplan ist, dass dem Investor eine „bewußt grosszügige Dimensionierung“ zugestanden wird und von Seiten der Stadt zum Teil auf Kriterien und Vorgaben zur Umsetzung des Vorhabens verzichtet wurde bzw. die Klärung dieser Fragen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde (z.B. Versiegelungsgrad, Oberflächen- und Abwasserproblematik, Natur- und Artenschutzproblematik, Lärm-, Verkehrs-, Geruchsbelästigung, verkehrliche Erschließung...)



Fragen:


Worauf gründet das „große Interesse“ der Stadt Ingelheim an diesem Bauvorhaben ?


Worauf gründet sich die Annahme, dass das Vorhaben dem gleichen breitensportlich ausgelegten Nutzungszweck genügt wie die ehemalige IBM-Anlage ?


Welche Kriterien sind für die Stadt Ingelheim entscheidend bei der Abwägung zwischen dem Privatinteresse eines Investors und dem Stellenwert von Allgemeingut ?


Welche Priorität räumt die Stadt Ingelheim dem Thema Naturschutz, Schutz der Artenvielfalt und naturschutzrechtlichen Vorgaben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein ?



In der Hoffnung, dass Sie meine Anmerkungen in Ihre Überlegungen miteinbeziehen sehe ich Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.


Mit freundlichem Gruss


(Unterschrift)



 

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