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Stellungnahme bzgl. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Wir stellen fest, dass aufgrund der beabsichtigten Nutzung und der Größe des Areals eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist und erkundigen uns nach dem Stand dieser Vorprüfung.


 

(Verfasser)


Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim



Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021

Textliche Festsetzung und Begründung

Stellungnahme Nr. 12

Bezug: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [1]




Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkung und Fragen zum oben genannten Vorhaben:


Nach der Begründung Seite 1 Ziffer 2 zum Bebauungsplan soll das ehemalige IBM-Gelände als Freizeitgelände genutzt werden. Nach Ziffer 1 der Begründung umfasst der räumliche Geltungsbereich 5,4 ha.

Nach Anlage 1 Nummer 18.3 UVPG fällt der „Bau eines Freizeitparks, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des §35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird“ in den Geltungsbereich des Gesetzes. Nach Nummer 18.3.2 in Anlage 1 UVPG ist bei „einer Größe des Plangebiets von 4 ha bis weniger als 10 ha“ eine „allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ nach §7 Absatz 1 Satz 1 UVPG zur „Feststellung der UVP-Pflicht“ durchzuführen. Einige für das Vorhaben „Reitanlage ...“ relevante Kriterien sind in beigefügter Anlage aufgelistet.


Wurde eine Vorprüfung nach UVPG durchgeführt und was hat diese ergeben?



Wenn noch keine Vorprüfung nach UVPG vorliegt: Wurde eine solche in Auftag gegeben?



Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)




Anlagen

Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Quellen



 

Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

(Auszug aus [2])


1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt


1.5 Umweltverschmutzung und Belästigung


2. Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist ... zu beurteilen.


2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen

Ressourcen, insbesondere ... Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ...


2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Beachtung folgender Gebiete...


2.3.1 Natura2000-Gebiete ...


2.3.2 Naturschutzgebiete ...


2.3.4 .... Landschaftsschutzgebiete ...


2.3.7 gesetzlich geschützte Biotope nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes



 

Quellen


[1] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom18.März 2021 (BGBl I S.540)


[2] UVPG Anlage 3



 

Zum Herunterladen als PDF:


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