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Stellungnahme bzgl. Geotechnischer Bericht

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Wir fragen, wieso der geotechnische Bericht die Frage der Schutzwürdigkeit des Areals insofern einengt, als dass nur möglicherweise vorhandene Binnendünen als schützenswert ins Auge gefasst werden. Wir fragen auch, wieso zu dieser Klärung dieser Frage lediglich ausgesuchte, winzige Bruchteile des Areals untersucht wurden.


 

(Verfasser)


Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim





Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“




Vorentwurf vom 24.06.2021

Stellungnahme Nr. 4


Bezug: Geotechnischer Bericht zur geologischen Erkundung der Teilfläche Nordost [2]




Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben:


In der Begründung zum Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“ [1] wird im Abschnitt „Arten- und Biotopschutz“ auf ein Geotechnisches Gutachten Bezug [2] genommen und daraus wie folgt zitiert: „... dass es sich bei der untersuchten Ablagerungsform um eine anthropogen hergestellte Aufschüttung handelt. [Das Gutachten resumiert,] dass innerhalb des ehemaligen IBM-Freizeitgeländes keine Hinweise auf die Existenz von Binnendünen gegeben sind“.


Für die Beurteilung des ökologischen Wertes der Fläche und eine eventuell daraus abgeleitete Schutz-Unwürdigkeit des ehemaligen IBM-Geländes ist das Gutachten nicht gedacht. Beantwortet werden sollte nur die Frage, ob es sich um eine nach §30 Bundesnaturschutzgesetz und §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland Pfalz besonders geschützte Binnendüne handelt. Dass hier der geschützte Lebensraumtyp 6120 Basenreicher Sandrasen vorliegt, bleibt davon unberührt.


Das Gutachten ist unvollständig: Bohrungen wurden nur auf einer winzigen Teilfläche (ca. 2%) des Geländes durchgeführt. Die floristische und faunistische Kartierung [11] weist im gesamten Plangebiet große Flächen mit Biotopen nach, die nach §30 BNatSchG geschützt sind (siehe auch Stellungnahme Nr. 9).



Mit freundlichem Gruß


(Unterschrift)



 


Anlagen

Erläuterungen

Quellen


 

Erläuterungen


1. Die im Gutachten mit drei Kernbohrungen untersuchte Teilfläche liegt im Nordosten des Geländes und deckt nur etwa 2 % der Gesamtfläche ab [3]. Nur für diesen Teil kann die Aussage gelten, dass es sich um „anthropogen hergestellte Auffüllungen“ handelt. Dem Gutachter kann die enge Begrenzung des Untersuchungsgebiets nicht angelastet werden, da die Bohransatzpunkte „in Abstimmung mit dem Auftraggeber“ [4] festgelegt wurden, was sehr ungewöhnlich ist.


2. „Gemäß allgemeingültigen Definitionen handelt es sich bei einer Düne um durch den Wind aufgeschüttete Sandhügel mit Höhen von wenigen Metern bis einigen hundert Metern ...“ [5]. Dass „innerhalb des ehemaligen IBM-Geländes keine Hinweise auf die Existenz von Binnendünen gegeben sind“ [6] ist nicht verwunderlich: In großen Teilen des Kalkflugsandgebiets Mainz-Ingelheim wurden die ehemals vorhandenen Dünen durch landwirtschaftliche Nutzung eingeebnet. Dementsprechend wird das Gebiet offiziell als „Kalkflugsandgebiet“ bzw. „Dünen- und Sandgebiet“ bezeichnet [7]. Entscheidend für die Schützwürdigkeit ist der Boden (Kalkflugsand) und nicht die Geländeform (Düne).


3. Der Gutachter weist darauf hin [8], dass gemäß Bauantrag für die IBM-Gebäude aus dem Jahr 1975 davon ausgegangen werden muss, dass es sich bei den Aufschüttungen um Aushubmassen handelt. Demnach besteht das jetzt vorgefundene Material nach Ansicht des Gutachters vermutlich aus dem ursprünglich in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Kalkflugsand, eventuell vermischt mit anderen Materialien. Bei tieferen Schichten (< ca. 1m) „handelt es sich bei den Sanden ... um Tertiärsande, die in der näheren Umgebung auch an der Oberfläche vorkommen“ [9].


4. Dass in den Ablagerungen Vermischungen verschiedene Materialien, Grobkiesmaterialien und Plastikmaterial nachgewiesen wurde [10], ist nicht überraschend, wenn die Aufschüttung im Zuge von Baumaßnahmen entstanden sind.


5. Nach Beobachtungen eines Bürgers aus Heidesheim hat der derzeitige Eigentümer auf dem IBM-Gelände ca. 100 LKW-Fuhren Sand aufschütten lassen, um eine private Motocross-Strecke einzurichten. Der Eigentümer wurde zwar aufgefordert, dieses Material wieder zu entfernen. Ob und in welchem Umfang das erfolgt ist, ist mir nicht bekannt.



 

Quellen


[1] Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“, Fassung zum Vorentwurf, März 2021, Begründung.

Erstellt von ISU, Jung-Stilling-Str. 19, 67663 Kaiserslautern.


[2] geo-international, Dr. Johannes Feuerbach GmbH: BV Neubebauung ehem. IBM-Klubgelände in Heidesheim am Rhein, Geotechnischer Bericht zur Geologischen Erkundung der Teilfläche Nordost, September 2020, Mainz.


[3] Anlage 1.1 zu [2].


[4[ Abschnitt 8.1 Satz 1 auf Seite 8 in [2]. Der Auftraggeber war die Firmengruppe Richter, Mainz.


[5] Abschnitt 7 Seite 8 oben in [2]


[6] Abschnitt 9 Absatz 2 Schlusssatz Seite 12 in [2]


[7] BWP_2012_04_S FFH 6014-302 Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim VSG 6014-401 Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim

Herausgeber: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd


Bearbeiter: Planungsbüro Höllgärtner, Ludwigstraße 66, 76751 Jockgrim


[8] Abschnitt 9 Absatz 1 Satz 3 in [2]


[9] Abschnitt 8.3 Schichtenfolge Absatz „Sande“ letzter Satz Seite 9 in [2]


[10] Abschnitt 8.3 Schichtenfolge Absatz „Auffüllung“ in [2]


[11] C.Willigalla: Floristische und faunistische Kartierung - Ehemaliges IBM-Gelände Heidesheim, Stand 08.11.2019


 

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