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Stellungnahme bzgl. Gefahr unbotmäßiger Nutzung

Aktualisiert: 25. Juli 2021


Noch eine Stellungnahme eines Unterstützers:



 


(Verfasser)


16.07.2021

Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

E-Mail stadtverwaltung@ingelheim.de



Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“


Sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Fragen und Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben:


Die Firmengruppe Richter möchte auf dem ehemaligen IBM-Freizeitgelände eine Reitsportanlage errichten. In Nachbarschaft zu diesem 5, 4.222 ha großen Gelände hat die Firma Flächen von insgesamt 4,4383 ha erworben. Diese Flächen liegen in FFH, Vogelschutz-und Natura2000-Gebieten. Eine anderweitige Nutzung als zu Naturschutzzwecken ist hier nicht möglich und müsste strafrechtlich verfolgt werden.


Auf der Homepage der Richter-Reitsportanlage in Uhlerborn / Budenheimer Weg wird mit einer größeren Gemeinschaftsweide und Einzelweiden geworben. Diese Weiden liegen allerdings nicht in unmittelbarer Nähe der Reitanlage, sondern in einigen zig Kilometern Entfernung . Daher wäre es für die Firmengruppe Richter vorteilhaft, die von ihr zusätzlich erworbenen Flächen um das IBM-Gelände herum als Pferdeweiden nutzen zu können.


Wie kann die Stadt Ingelheim sicherstellen, dass die Firmengruppe Richter diese zusätzlich erworbenen Flächen in FFH-, Vogelschutz- und Natura2000-Gebieten nicht als Weiden oder Heuwiesen nutzen kann?


Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.


Mit freundlichem Gruß


(Unterschrift)



 

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