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Stellungnahme bzgl. Flächennutzungsplan

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Wir fragen, warum die Stadt das Vorhaben 'Reitanlage' weiter verfolgt, obwohl das Vorhaben nach unserer Auffassung dem Flächennutzungsplan widerspricht. Wir hinterfragen den Bedarf an weiteren Reitanlagen in der Region und zeigen Widersprüche zwischen der behaupteten Nutzung als Freizeitgelände und den anscheinend beabsichtigten intensiv-gewerblichen Nutzungen auf.



 

Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim






Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“




Vorentwurf vom 24.06.2021 [1]

Stellungnahme Nr. 2


Bezug:

Flächennutzungsplan [2]





Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Fragen und Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben:


Warum verfolgt die Stadt Ingelheim das Vorhaben weiter, obwohl die

Ausführung nach untenstehenden Erläuterungen in mehreren Punkten

verschiedenen Festlegungen des Flächennutzungsplans widerspricht?


Worin sieht die Stadt Ingelheim angesichts von mindestens acht Reitanlagen und zahlreichen weiteren in Ingelheim vorhandenen Reitmöglichkeiten einen


Bedarf für eine weitere Anlage dieser Art und mit dieser Größe?


Warum will die Stadt Ingelheim Einrichtungen für einen Hufschmied, eine Werkstatt, Tierarzt und tiermedizinische Betreuung genehmigen, die eher für einen Gewerbebetrieb sprechen und weit über die Erfordernisse eines Freizeitgeländes hinausgehen?


Halten Sie die Lagerung von Pferdemist, dessen Anfall bei 100 Pferden auf täglich 3,5 Tonnen geschätzt werden kann, mit der Zweckbestimmung „Freizeitnutzung und Erholung“ wirklich für vertäglich?




Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)



 


Anlagen

Erläuterungen



Quellen




Erläuterungen


1. Im Kartenteil des Flächennutzungsplans [2] ist das ehemalige IBM-Gelände als „Freizeitgelände“ ausgewiesen.


2. In der Begründung Abschnitt 2.3 [4] ist festgehalten, dass Flächenausweisungen „soweit möglich nach dem Grundsatz der Natur- und Umweltverträglichkeit und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden vorzunehmen“ sind.


3. Ebenfalls in Abschnitt 2.3 [4] wird hervorgehoben, dass "Gebiete mit regionaler und landesweiter Bedeutung wie Kalkflugsanddünen, Stromtalwiesen, Streuobstwiesen etc. ... im Sinne von Naturschutz und Landschaftsflege geschützt, gepflegt und entwickelt werden“ sollen.


4. „Nach der ökologischen Raumgliederung des Landesentwicklungsprogramms III wird die Verbandsgemeinde ... dem Raumtypus Sanierungsraum zugeordnet. Hier haben Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen herausragende Bedeutung. Dies betrifft insbesondere ... die Erhaltung von Freiflächen mit ökologischen, sozialen und landschaftlichen Funktionen“ [5]. Außerdem wird festgestellt: „Das gesamte Verbandsgemeindegebiet ist Schwerpunktsraum für den Freiraumschutz“.


5. In Abschnitt 2.2 wird auf das Landesentwicklungsprogramm IV [6] Bezug genommen:

„Die Flächen nördlich der BAB 5 sind ... als landesweit bedeutsame Räume für den Freiraumschutz ausgewiesen. [Diese] sind durch die Regionalplanung mit Vorrang und Vorbehaltsausweisungen zu konkretisieren“. Letzteres ist im Flächennutzungsplan erfolgt: Abbildung 2 auf Seite 15 definiert auch das ehemalige IBM-Freizeitgelände eindeutig als Vorbehaltgebiet für Arten- und Biotopschutz. Diese Vorbehaltsgebiete kennzeichnen Bereiche, in denen bei Belangen des Arten- und Biotopschutzes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Maßnahmen ... grundsätzlich ein besonderes Gewicht beizumessen ist [8].


6. In Abschnitt 2.3 wird auf den Raumordnungsplan Bezug genommen [7]: Das IBM- Gelände liegt nach der Karte in Abbildung 2 in einem sogenannten regionalen Grünzug.

Hier dürfen „nur Vorhaben zugelassen werden, die die Funktion des regionalen Grünzugs nicht beeinträchtigen ... und im überwiegenden öffentlichen Interesse unabdingbar notwendig sind“.


7. Im Flächennutzungsplan wird bezüglich des Gemeinbedarfs festgestellt, dass „die Verbandsgemeinde mit Sportstätten für den Vereins- und Schulsport relativ gut versorgt ist“ und dass „das zur Verfügung stehende, ca. 6 ha große Erweiterungsgelände östlich und westlich des derzeitigen Sportplatzgelände ausreichend ...“ ist. Nach Presseberichten beabsichtigt die Stadt Ingelheim, das Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Blumengarten zu erweitern.


8. Die nördlich und westlich an das IBM-Gelände anschließenden Flächen sind mit E3 bezeichnet. Hier sind „großflächige Extensivierungs- und Pflegemaßnahmen“ vorgesehen, welche „den Biotopverbund innerhalb der Trockenbiotope und deren Lebensgemeinschaften“ sicherstellen sollen [9]. Dem Vernehmen nach hat der Investor große Teile des hier angesprochenen Gebiets aufgekauft und plant offensichtlich die Anlage von Weideflächen, was dem Flächennutzungsplan in keiner Weise entspricht.


9. Der Bebauungsplan [1] beruht auf der Ausweisung des ehemaligen Geländes als Sondergebiet „Freizeitgelände“. Außer Einrichtungen zur Unterbringung von Pferden und Einrichtungen für das Training von Pferden sollen u.a. Anlagen für einen Hufschmied, eine Werkstatt, Einrichtungen für tiermedizinische Behandlung, einen Tierarzt oder Pferdephysiotherapeuten zulässig sein. Diese Einrichtungen gehen weit über das hinaus, was unter einem Freizeitgelände zu verstehen ist und weisen eindeutig Merkmale eines Gewerbebetriebs auf.


10. Im näheren Umkreis der geplanten Reitanlage gibt es 8 Reitsportanlagen, Reitställe, Reitervereine und Ponyhöfe, außerdem 2 Gestüte und sonstige Einrichtungen mit Pferdehaltung sowie mindestens 6 private Pferdehalter. Die Gesamtzahl der Pferde kann auf mehr als 300 geschätzt werden [10]. Es ist also in Ingelheim ein ausreichendes Angebot für den Reitsport vorhanden.


11. Ein Pferd setzt täglich etwa 15 kg Exkremente ab. Erfolgt die Absetzung an Stellen mit Streu, erhöht sich die Menge des zu entsorgenden Materials auf ca. 35 kg. Bei 100 Pferden sind das täglich 3,5 Tonnen. Laut Düngeverordnung [11] ist eine Lagerkapazität für zwei Monate, d.h. für 213 Tonnen vorzuhalten.



 


Quellen


[1] Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“, Fassung zum Vorentwurf, März 2021, Begründung.

Erstellt von ISU, Jung-Stilling-Str. 19, 67663 Kaiserslautern.


[2] Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Heidesheim Nordteil


[3] Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein: Begründung gemäß § 5 (5) BauGB


[4] Abschnitt 1.3 in [3]: Kommunale Planungsziele und Grundsätze, Seite 9 f


[5] Abschnitt 2.1 in [3]: Landesentwicklungsprogramm III, Seite 13 f


[6] Abschnitt 2.2 in [3]: Landesentwicklungsprogramm IV, Seite 14 f


[7] Abschnitt 2.3 in [3]: Raumordnungsplan, Zitat aus Seite 17


[8] Abschnitt 4.2.6 in [3]: Sportstätten, Seite 44


[9] Abschnitt 5.5.6.in [3]: Biotopverbund, Seite 124 dritte Absatz


[10] W.Tschuck: Reitanlagen und Pferdehalter im näheren Umkreis zur geplanten Reitanlage Richter (IBM-Gelände). Erhebung vom Juni 2021


[11] harms-pferdeprofis.de/pferdemist-richtig-lagern-laut-duengeverordnung/


 

Zum Herunterladen als PDF:



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