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Stellungnahme bzgl. floristischer und faunistischer Kartierung (2)

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Wir stellen fest, dass lt. vorliegender Planung einige gesetzlich geschützte Biotope zerstört werden würden, was gesetzeswidrig wäre.



 

(Verfasser)



Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim



Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021

Stellungnahme Nr. 9

Bezug: Floristische und faunistische Kartierung / Biotope




Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben:


die Floristische und Faunistische Kartierung [1] weist auf dem ehemaligen IBM-Gelände




Biotope yDD Sandsteppenrasen mit der Wertigkeit „sehr hoch“ und gesetzlich geschützt nach §30 Bundesnaturschutzgesetz [2]


nach (siehe Anlage).


Der auf der Planzeichnung als „private Grünfläche“ ausgezeichnete Bereich besteht zu einem großen Teil aus diesem geschützten Biotop.


Die laut Textlicher Festsetzung Ziffer 1.2 innerhalb dieser Fläche zulässige Galoppierbahn ist eindeutig gesetzwidrig!



Der Anteil der geschützten Flächen kann nach den Karten in [1] auf > 20% des ehemaligen IBM-Geländes geschätzt werden. Hinzu kommen weitere Flächen mit der Wertigkeit „hoch“.

Die geschützten Biotope außerhalb der „privaten Grünfläche“ sind auf dem Gelände verteilt und sollen laut Masterplan überbaut oder zu Verkehrsflächen werden.


Das ganze Projekt verstößt gegen geltendes Recht.



Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)




 

Anlagen

Geschütze Flächen im Plangebiet

Quellen



 

Geschütze Flächen im Plangebiet




 

Quellen


[1] C.Willigalla, G.Gorzejeska: Floristische und Faunistische Kartierung Ehemaliges IBM-


Gelände Heidesheim. Endbericht 08.11.2019



[2] Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG


§30 Gesetzlich geschützte Biotope


(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als


Biotope haben, werden gesetzlich geschützt.


(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen


Beeinträchtigung ... führen können, sind verboten.



 

Stellungnahme Floristische faunistische Kartierung 2
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