Wir stellen fest, dass lt. vorliegender Planung einige gesetzlich geschützte Biotope zerstört werden würden, was gesetzeswidrig wäre.
(Verfasser)
Stadtverwaltung Ingelheim
Rathaus
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim
Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“
Vorentwurf vom 24.06.2021
Stellungnahme Nr. 9
Bezug: Floristische und faunistische Kartierung / Biotope
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen zum oben genannten Vorhaben:
die Floristische und Faunistische Kartierung [1] weist auf dem ehemaligen IBM-Gelände
Biotope yDD Sandsteppenrasen mit der Wertigkeit „sehr hoch“ und gesetzlich geschützt nach §30 Bundesnaturschutzgesetz [2]
nach (siehe Anlage).
Der auf der Planzeichnung als „private Grünfläche“ ausgezeichnete Bereich besteht zu einem großen Teil aus diesem geschützten Biotop.
Die laut Textlicher Festsetzung Ziffer 1.2 innerhalb dieser Fläche zulässige Galoppierbahn ist eindeutig gesetzwidrig!
Der Anteil der geschützten Flächen kann nach den Karten in [1] auf > 20% des ehemaligen IBM-Geländes geschätzt werden. Hinzu kommen weitere Flächen mit der Wertigkeit „hoch“.
Die geschützten Biotope außerhalb der „privaten Grünfläche“ sind auf dem Gelände verteilt und sollen laut Masterplan überbaut oder zu Verkehrsflächen werden.
Das ganze Projekt verstößt gegen geltendes Recht.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
Anlagen
Geschütze Flächen im Plangebiet
Quellen
Geschütze Flächen im Plangebiet
Quellen
[1] C.Willigalla, G.Gorzejeska: Floristische und Faunistische Kartierung Ehemaliges IBM-
Gelände Heidesheim. Endbericht 08.11.2019
[2] Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
§30 Gesetzlich geschützte Biotope
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als
Biotope haben, werden gesetzlich geschützt.
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen
Beeinträchtigung ... führen können, sind verboten.
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