Stellungnahme bzgl. floristischer und faunistischer Kartierung (1)
- uhlerbornerduenen
- 17. Juli 2021
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Juli 2021
Wir sehen konzeptionelle Lücken in der Kartierung von Flora und Fauna des Areals und möchten wissen, wie unter diesen Umständen eine angemessen kritische Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt werden soll. Auch möchten wir wissen, wann diesem Mangel abgeholfen wird.
(Verfasser)
Stadtverwaltung Ingelheim
Rathaus
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim
Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“
Vorentwurf vom 24.06.2021
Stellungnahme Nr. 8
Bezug: Floristische und faunistische Kartierung [1] / Insekten
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen und Fragen zum oben genannten Vorhaben:
Zusammen mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans der Reitanlage an der Mainzer Straße wurde eine floristische und faunistische Kartierung des Plangebiets [1] ausgelegt. Darin wird über Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien berichtet. Von den Säugetieren werden nur Fledermäuse behandelt.
Die Untersuchung der Reptilien bezieht sich nur auf Eidechsen. In Uhlerborn gibt es jedoch nachweislich Ringelnattern (Natrix helvetica), Schlingnattern (Coronalla austriaca) und Zauneidechsen (Lacerta muralius) [10]. Die Östliche Ringelnatter (Natrix natrix) wurde an mehreren Stellen (u.a. unmittelbar nördlich des ehemaligen IBM-Geländes) nachgewiesen [11]. Das gilt auch für die Erdkröte (Bufo bufo) [12].
Bezüglich der Ausbreitung der Mauereidechsen wird die Floristische und Faunistische Kartierung [1] in der Begründung wie folgt zitiert: „Dies ist für den weiteren Umgang mit dem Vorkommen von großer Bedeutung. Nach Artenschutzrecht gilt die Mauereidechse ... als streng geschützt. Es wäre allerdings ... kontraproduktiv, die Mauereidechsen am IBM-Standort abzufangen und in andere Gebiete umzusiedeln ...“.
Warum wird dieser wichtige Punkt in der Textlichen Festsetzung nicht berücksichtigt?
Der Gutachter [1] stellt fest: „Aufgrund der aktuellen Nachweise muss der Lebensraum für Reptilien neu bewertet werden“.
Liegt eine Neubewertung des Lebensraums für Reptilien vor oder wurde sie in Auftrag gegeben?
Vollständig unberücksichtigt sind in [1] Mollusken und Insekten.
Das einschlägige Regelwerk zum Naturschutz schließt Insekten ein. Die Bundesregierung beabsichtigt [3], die Liste der in §30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope durch zusätzliche Biotoptypen mit besonderer Bedeutung für den Insektenschutz zu erweitern und hat ein Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen [4]. Ein neues Insektenschutzgesetz wird vorbereitet. Die Bundesregierung stellt fest [4]:
„Insekten sind integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle. Sie sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen gut 70 Prozent der Tierarten weltweit. Doch sowohl die Gesamtmenge als auch die Artenvielfalt der Insekten ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen.“
Im Anhang zu dieser Stellungnahme sind beispielhaft Insektenarten aufgeführt, die im Lebensraum Ingelheimer Dünen und Sande vorkommen, darunter mehrere geschützte Arten. Da die floristische und faunistische Kartierung [1] Insekten nicht berücksichtigt, ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig.
Warum sind in der im Bezug genannten floristischen und faunistischen Kartierung die Insekten ausgeklammert?
Wurde eine Kartierung der Insekten inzwischen beauftragt?
Wie wird sichergestellt, dass im noch zu erstellenden Umweltbericht und in der evtl. notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung die Insektenfauna ausreichend berücksichtigt wird?
Ihren Antworten sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
Anlagen
Artenliste
Quellen
Artenliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Nach dem Bewirtschaftungsplan für Das Vogelschutz- und FFH-Gebiet [5] kommt im Plangebiet der bedrohte und nach Anhang II der FFH-Richtlinie besonders zu schützende Hirschkäfer vor.
Bei einer Begehung der Wege in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets wurden folgende seltene und teilweise geschützte Arten [6] nachgewiesen:
Fliegen
Wiesen-Wespenschwebfliege
Zickzacklinien-Trauerschweber
Hautflügler
Sichelwanzen-Grabwespe sehr selten
Heuschrecken-Sandwespe selten
Große Kreiselwespe Rote Liste 2 Verantw.-Art
Ackerhummel
Haus-Feldwespe
Schmetterlinge
Zypressenwolfsmilch-Glasflügler sehr selten Rote Liste 1
Zitronenfalter
Schachbrett
Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter
Käfer
Dünen-Sandlaufkäfer Rote Liste 3
Vierundzwanzigpunkt-Marienkäfer
Zweibindiger Schmalbock
Anthaxia quadripunctata/godeti sehr selten
Braunrötlicher Spitzdeckenbock
Heuschrecken
Roesels Beißschnecke
Chorothippus biguttulus-Gruppe
Gefleckte Keulenschrecke
Blauflügelige Ödlandschrecke Rote Liste 3
Westliche Beißschrecke Rote Liste 3
Großes Heupferd
Wanzen
Rote Halsring-Weichwanze
Schwarzrote Sichelwanze
+ weitere 78 Arten [7]
Am 25.06.2015 und am 30.08.2017 wurden auf den Streuobstwiesen westlich des Plangebiets unter anderen
4 Wildbienenarten
35 Wespenarten
6 Käferarten
erfasst [13]. An dieser Stelle wurde auch die seltene Langflügelige Ameisenjungfer Distoleon tetragrammicus erstmals in Rheinhessen nachgewiesen [14].
Zur ökologischen Wertigkeit tragen auch die Laufkäfer bei. Nach einer aktuellen
den Roten Listen von Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz stehen. Drei Arten ... sind „20 auf den Roten Listen von Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz stehen. Drei Arten ... sind landesweit vom Aussterben bedroht, zwei weitere sind landesweit stark gefährdet.“ 28 dieser Arten sowie 2 vom Aussterben bedrohte Arten wurden in unmittelbarer Nähe des Zaunes um das IBM-Gelände festgestellt.
Eine Liste [9] mit Zufallsfunden von Insekten im Uhlerborner Sandgebiet nennt 96 Arten, darunter seltene Arten wie
Brombeer-Perlmuttfalter
Spanische Flagge
Storchschnabelbläuling
Schwarze Heidelbeerlibelle
Rotköpfiger Linienbock
Dichtpunktierter Walzenhalsbock
Stilettfliege.
Quellen
[1] C.Willigalla, G.Gorzejeska: Floristische und Faunistische Kartierung Ehemaliges IBM-Gelände Heidesheim. Endbericht 08.11.2019
[2] Anhang IV und V der FFH-Richtline nennt Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Fische, Käfer, Libellen, Schmetterlinge und Weichtiere als besonders zu schützende Lebewesen
[3] Insekten im Grünland – Gesetzlicher Schutz und Förderangebote lfulg.sachsen.de/download/lfulg/Nachlese_KAM_Insekten_Gruenland_Schutz_und_Foerdeangebote.pdf
[4] bundesregierung.de/breg-de/servive/gesetzesvorhaben/aktionsprogramm-insektenschutz-1581358
[5] Bewirtschaftungsplan BWP_1012_03_S_Fachplan_Anlagen_Arten_Steckbriefe Bewirtschaftungsplan BWP_1012_03_S_Fachplan_Grundlagen Bewirtschaftungsplan BWP_1012_03_S_Fachplan_Maßnahmen
[6] Dr. U.Gönner, E.Entenmann: Begehung der Uhlerborner Dünen am 27.06.2021 https://naturgucker.de/natur.dll/PA73s~1fENGJzfjiHtFER9qJ9kS/ > Gebiete > Uhlerborn > Beobachtungen
[7] Dr.Hannes Günther: Artenliste mit 78 Arten. Persönliche Mitteilung vom 21.06.2021.
Es handelt sich um eine „Wanzenfauna ohne große Seltenheit“, die aber „in der Gesamtheit typisch [ist] für trockene sandige Standorte“.
Die Mitteilung enthält eine umfassende Artenliste.
[8] H.-H.Ludewig: Zur Laufkäferfauna der Uhlerborner Dünen bei Heidesheim in Rheinhessen (Coleoptera: Carabidae). Mainzer naturwiss.Archiv 56, 259-268 (2019) Die Veröffentlichung enthält eine umfassende Artenliste.
[9] H.-G.Volz: Ausgewählte Zufallsfunde von Insekten im Uhlerborner Sandgebiet. Unveröffentlicht. Die Notiz enthält eine umfangreiche Artenliste
[10] E. Wagner, persönliche Mitteilung am 06.07.2021
[11] https://www.artenanalyse.net/Artenanalyse/ Art ID 102338 Östliche Ringelnatter Natrix natrix 2019-09-04
[12] https://www.artenanalyse.net/Artenanalyse/ Art ID 102322 Erdkröte Bufo bufo 2018-04-02
[13] G.Reder, persönliche Mitteilung. Die Mitteilung enthält eine umfassende Artenliste.
[14] G.Reder: Erster Nachweis der Langfühligeren Ameisenjungfer Distoleon teragammicus in Rheinhessen. Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz Band 13 Heft 3 (2017) S. 713-719
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