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Stellungnahme bzgl. FFH-Richtlinie, Naturschutzgesetzen und Bewirtschaftungsplan

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Eine Unterstützerin unserer Bürgerinitiative teilt Ihre 'Eingabe zum Bebauungsplan' zur Veröffentlichung mit uns...




 

11. Juli 2021


(Verfasser)


Stadtverwaltung Ingelheim

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim



Eingabe zum Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße" frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,


zunächst danke ich Ihnen für die Möglichkeit, meine Bedenken gegen die in den Uhlerborner Dünen geplante „Reitanlage an der Mainzer Landstraße" hier vortragen zu können.


Nur ein paar Schritte in die Uhlerborner Dünen genügen, um die Schützenswürdigkeit dieses einzigartigen Biotops zu erkennen. Hier hat sich eine hochsensible Landschaft herausgebildet, die auf europäischer Ebene zum FFH-Gebiet erklärt wurde.

Kopflauch-Federgras, Blauschillergras und Sand-Silberscharte sind nur einige wenige Exemplare der hier vorkommenden Steppen- und Sandrasen mit herausragender, ja internationaler Bedeutung. Es würde zu weit führen, hier alle schützenswerten Arten zu benennen.

Aber einen muss ich noch erwähnen. Es ist der Wiedehopf. Er fliegt jedes Jahr über 8000km aus seinem Winterquartier in Afrika und steuert instinktiv unsere Uhlerborner Dünen an, um sich hier zu paaren und seine Jungen aufzuziehen. Sichtungen, Fotos und der Natura 2000 / Bewirtschaftungs-plan (BWP) 2012-04-S der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) belegen dies.


Wer einmal einen Schritt in dieses Gebiet getan und seine Einzigartigkeit erlebt hat, der weiß, warum eine groß angelegte Reitanlage das alles zerstören würde. Es bedarf keiner großen Denkanstöße um zu erkennen, dass die Umsetzung der geplanten Reitanlage zu einer drastischen Verschlechterung der zu erhaltenden Biotope und Arten in diesem EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet führen und somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde:


Eine der Aufgaben der FEH-Richtlinie besteht darin, europaweit bedrohte oder sehr seltene, natürliche Lebensräume und wildlebende Arten in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu bewahren oder diesen wiederherzustellen. Um diese Anforderung zu erfüllen, sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" auszuwählen, zu erhalten und zu entwickeln. Zusammen mit den Gebieten der Vogelschutzrichtlinie bilden diese FFH-Gebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.


Ich fühle mich persönlich durch die Zerstörung der Sandbiotope, sowie durch die erheblichen Störungen des Naturhaushaltes und der Biodiversität beeinträchtigt, da sie sich auf meine Lebensgrundlagen und sowie die Lebensgrundlagen kommender Generationen nachhaltig negativ auswirken.


Nach dem Landesnaturschutzgesetz sowie auch dem Bundesnaturschutzgesetz müssen derart hochwertige Biotope gesichert und keinesfalls zerstört werden. Dies geschieht durch die Festsetzung von Flächen oder durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt in ihrem Bewirtschaftungsplan (BWP-2012-04-S)Tell B folgende Maßnahmen vor:


Seite 29:


Wo: offene Dünnbereiche zwischen Uhlerborn und Sportgelände nördlich der L422.


Ziel: Wiederherstellung ausgedehnter Sand- und Steppenrasen zur Etablierung von dauerhaften Vorkommen der Sand-Silberscharte und Förderung der Sand- und Steppenrasen."


Beruhigung des Gebietes von Freizeitaktivitäten.



Seite 30:


Wo: Ehemalige Sportanlagen des IBM-Clubs Heidesheim


Ziel: Wiederherstellung naturnaher Sand- und Steppenrasen sowie Lebensräume (Nahrungshabitate) der Zielarten Wiedehopf und Heidelerche.


...Rückbau der Sportanlagen (Gebäude, Sportfelder) im ehemaligen IBM-Sportgelände unter Erhaltung der bestehenden Relikte und Potenzialflächen zur Entwicklung von Sand- und Steppenrasen, deren Wiederherstellung und Pflege, Maßnahmen zur Erhaltung störungsfreier, beruhigter Vogellebensräume.


Der jetzt vorliegende Bebauungsplan ist eine Ohrfeige an den Naturschutz mit drastischen Folgen für unsere Uhlerborner Dünen. Zudem verstößt er gegen das Bundesnaturschutzgesetzes §26:


(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.


1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.


2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder


3.wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.


(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des §5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.


Bitte überdenken Sie die Planung der Reitanlage und zeigen Sie Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung unserer einzigartigen Dünenlandschaft In Uhlerborn.



Freundliche Grüße


(Unterschrift)


 

Zum Herunterladen als PDF:

2021_07_11_Uhlerborner Duenen_Eingabe_§3BGB
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