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Stellungnahme bzgl. Erschließung, Entsorgung und Emissionen

Ein Unterstützer sendet uns diese Stellungnahme zur Veröffentlichung: Fragen zur Verkehrserschließung, zur Entsorgung von Gülle und Mist und zum Umgang mit Emissionen (Lärm, Staub, Gerüche)...


 

Stadtverwaltung Ingelheim 11.07.2021

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim



Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“,

Vorentwurf vom 24.06.2021



Sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen und Fragen zum oben genannten Vorhaben:


5.4. Verkehrliche und technische Erschließung


Laut Bebauungsplan ist „Die äußere Erschließung des Plangebietes ... noch nicht abschließend geklärt.“ Im Folgenden werden dann 3 Erschließungsvarianten „zur Diskussion“ gestellt (Seite 7).


Zur technischen Erschließung werden lediglich allgemein auf bestehende Altanlagen und Einrichtungen verwiesen (Seite 8), zur Entsorgung des Schmutzwassers sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser spätere konkrete „fachspezifische Ergänzungen im weiteren Verfahren“ in Aussicht gestellt (Seite 8, 9) und „eine gute Versickerungsfähigkeit von Niederschlagwasser angenommen“ (Seite 9).


5.6 Umwelt und Natur

Laut Bebauungsplan ist betriebsbedingt „mit einem Geräuschniveau im Plangebiet und einem leicht erhöhten Verkehrsaufkommen außerhalb des Plangebiets zu rechnen“ (Seite 10).

„Es wird allerdings davon ausgegangen, dass – u.a. begünstigt durch die Entfernung zur nächstgelegenen Siedlungsfläche – nicht mit relevanten Immissionen zu rechnen ist. “

Daraus wird die Folgerung abgeleitet, dass ein Lärmschutzgutachten „zum aktuellen Stand der Planung“ nicht erforderlich sei.


Hierzu folgende Anmerkungen:

Zumindest bei zwei der aufgeführten verkehrlichen Erschließungsvarianten, die direkt an den Siedlungsrand heranführen, ist mit einer Immissionsbelastung der Anwohner zu rechnen – eine differenzierte Betrachtung der Erschließungsvarianten hierzu fehlt im Bebauungsplan. Unabhängig davon ist in jedem Fall mit deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen – dies ist bereits schon jetzt aufgrund des Betreiberkonzeptes vorhersehbar : erhöhter Besucherandrang, besonders am Feierabend, an Feiertagen und Wochenenden, bei Turnieren und Veranstaltungen mit öffentlicher Nutzung der Gastronomie, durch Pferdetransporte, Anfuhr von Futter und Einstreumaterial, Abtransport von Pferdemist. Darüber hinaus sei angemerkt, dass die Verkehrserschließung des Geländes aufgrund der Betriebs- und Nutzungsansprüche über die Maßen leistungsstark sein muß, was ebenfalls keine Erwähnung findet. Völlig unberücksichtigt bleibt, dass die Erschließungsvarianten durch Naturschutzgebiet führen würden – naturschutzrechtliche Vorgaben stehen also gegen diese Erschließungsvarianten.


Es ist bekannt, dass bei einer Reitsportanlage diesen Ausmasses mit einem Bestand von bis zu 100 Pferden bei täglichem Betrieb Schallemissionen ausgehen, vergleichbar einem landwirtschaftlichen Betrieb. Darüber hinaus wäre bei Veranstaltungen mit zusätzlicher Schallemission zu rechnen .

Neben der Schallbelastung ist, besonders bei bestimmten Witterungsverhältnissen, mit einer Geruchsbelästigung der Anwohner zu rechnen, insbesondere durch Ammoniak-Emissionen , eventuell auch durch Schwefelwasserstoff-Emissionen, letztere bei mangelnder Stallhygiene.


Der Aufenthalt der Pferde im Freien – sowohl geländeintern wie beim Ausritt in die Umgebung - wird aufgrund der Tierausscheidungen (durchschnittlich 3-10 Liter Urin und 15 kg Pferdeäpfel pro Tag und pro Tier) zu Nährstoffeintrag in den Boden und einer Erhöhung der Nitratbelastung im Grundwasser führen. Auch wenn ein Teil der Exkremente im Mist der Stallboxen landet, so bleibt dennoch der Eintrag im Freigelände innerhalb der Anlage sowie außerhalb – mit negativen Folgen für die nährstoffarme Standortvegetation.


In der Regel ist es üblich, bei vergleichbaren Vorhaben bereits im Vorfeld die Besonderheiten des Vorhabens in den Blick zu nehmen, zu prüfen und entsprechende Vorgaben festzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Gefahr groß, dass im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens dann Fakten geschaffen werden, ohne dass die im Allgemeininteresse notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und nachhaltigen Betrieb festgelegt wurden. Unstimmigkeiten, Mißbrauch und Zuwiderhandlungen würden so vorprogrammiert.



Fragen:


Warum wurde die verkehrstechnische Erschließung des Geländes bislang nicht geklärt ?


Aufgrund welcher Annahmen blieb bislang die Frage nach Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung und den dafür notwendigen technischen Einrichtungen ungeklärt und warum wird ein gesteigerter Nitrateintrag durch Versickerung in Kauf genommen?


Worauf gründet sich die Annahme, dass ein Lärmschutzgutachten und eine Gutachten zu Emissionen (Staub und Gerüche) nicht notwendig seien ?



In der Hoffnung, dass Sie meine Anmerkungen in Ihre weiteren Überlegungen miteinbeziehen

sehe ich Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen


Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)



 

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