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Stellungnahme bzgl. Bodeninanspruchnahme und Flächenversiegelung

Aktualisiert: 19. Juli 2021

Auch diese Stellungnahme wurde zur Veröffentlichung an uns übermittelt:

 

(Verfasser)



Stadtverwaltung Ingelheim Datum 11.07.2021

Rathaus

Fridtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

E-Mail stadtverwaltung@ingelheim.de




Betr.: Bebauungsplan „Reitanlage an der Mainzer Landstraße“

Vorentwurf vom 24.06.2021



Sehr geehrte Damen und Herren,


im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung habe ich folgende Anmerkungen und Fragen zum oben genannten Vorhaben:


Lt. Bebauungsplan heißt es unter 5.2 Seite 6 : „Die Baufenster werden dabei bewusst großzügig dimensioniert, um so dem Vorhaben einen ausreichend großen Gestaltungsspielraum zu geben.“ Die Begrenzung der Bodeninanspruchnahme erfolge „grundsätzlich“ dort, „wo es unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit möglich ist“ (was dahingehend interpretiert werden kann, dass die Nutzbarkeit die Bodeninanspruchnahme dominiert).



Fragen:


Warum dominiert die (wirtschaftliche) Nutzbarkeit bei den Möglichkeiten der Bodeninspruchnahme und erlaubt „grundsätzlich“ diesen Gestaltungsfreiraum ?


Auf welche Flächengröße würden sich nach derzeitigem Planungsstand der Anlage der komplette und der relative (biologische) Versiegelungsgrad im Vergleich zur früheren Nutzung im IBM-Freizeitsportgelände erhöhen ?



Erläuterungen:

Die Neubeplanung des Geländes trifft auf ein standorttypisches seltenes Biotop, das sich in den zurückliegenden Ruhe-Jahren wieder regenerieren und verbessern konnte. Bereits zu IBM-Zeiten war die Nutzung eine eher extensive. Die komplette Flächenversiegelung durch Gebäude war gering, bei den verschiedenen sportlich genutzen Flächen handelte es sich um wasserdurchlässige Freiflächen, die entsprechend der Nutzung künstlich veränderte Oberflächen hatten und damit biologisch entwertet waren. Inzwischen dürften sich auf diesen Flächen zumindest auch wieder Ruderalpflanzen angesiedelt haben, die durchaus ein biologisch wertvolles Biotop darstellen. Das sich im Erholungsprozess befindliche ehemalige IBM-Gelände würde durch die geplanten Baumaßnahmen zerstört werden.


Zudem zeigt der jetzt vorliegende Bebauungsplan einen wesentlich höheren kompletten Versiegelungsgrad (versiegelte Wege und Hofflächen, diverse Funktionsgebäude, Gastronomie, Pferdeställe, überdachte Trainingsflächen). Auch der Anteil der genutzten Freiflächen (Reitplätze und Trainingseinrichtungen für Pferde, Springplatz, Freilauffläche, Galoppierbahn) dürfte deutlich höher liegen als vorher. Diese durch gezielte Untergrundbearbeitung und Intensivnutzung biologisch entwerteten Flächen gewährleisten zwar die Wasserdurchlässigkeit, stellen jedoch bezüglich der Besiedlung durch Pflanzen und Kleintiere ein totes Gelände dar und werden darüber hinaus für Kleinlebewesen aus dem umgebenden Naturschutzgebiet, die hier queren oder sich dorthin verirren können, zur Todesfalle.

Vor diesem Hintergrund fallen die im Bezug auf PKW’s und Anhängerstellplätze aufgeführte „Reduzierung der Versiegelung“ (1.4.1 Bebauungsplan. Textl. Festsetzungen S.3) und die unter Punkt 1.4.2 genannte „Entwicklung eines natürlichen Biotops“ kaum ins Gewicht, sondern erwecken lediglich einen beschönigend-verzerrten Eindruck, der der Realität leider nicht entspricht.



In der Hoffnung, dass Sie meine Anmerkungen in Ihre Überlegungen miteinbeziehen sehe ich Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.


Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)



 

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